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Ampelkoalition konterkariert eigene Entlastungsmaßnahmen inmitten der Krise durch Mauterhöhungen per Salamitaktik

28.04.22

 BGL, Frankfurt am Main, 28.04.2022:

Anlässlich des vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurfs für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt:

„Dieses Mautgesetz kommt zur absoluten Unzeit! Die Bundesregierung verpasst damit inmitten der Wirtschaftskrise gleich in doppelter Hinsicht die Chance, das deutsche Transportgewerbe darin zu unterstützen, die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten und die Lieferketten zu stabilisieren.

Anstatt die Spielräume, die sich aus dem neuen Wegekostengutachten ergeben, zu nutzen und die Lkw-Maut zu senken, soll sie zusätzlich zur aktuellen Energiepreisexplosion erhöht werden. Damit verpasst die Bundesregierung nicht nur eine wichtige Chance zur Entlastung der Wirtschaft und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, sondern konterkariert vielmehr ihre bisherigen Hilfsmaßnahmen.

Eine weitere Chance verpasst die Bundesregierung, indem sie die für die Unternehmen essenzielle Planungs- und Investitionssicherheit aushebelt und die Maut per Salamitaktik etappenweise anpassen will – zunächst zum Januar 2023 und später durch eine Ausweitung auf leichte Lkw sowie eine CO2-Maut. Eine einmalige und damit kalkulierbare Mautreform zum Ende des Jahres 2023 wäre hier der deutlich bessere Weg, um die ohnehin stark gestressten Lieferketten zu stabilisieren und die deutsche Wirtschaft zu stützen.“

Anhänge

Leseversion - BGL-PM Stellungnahme 5. Mautaenderungsgesetz.pdf
220428_BGL-Stellungnahme_Kurzfassung_Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesfernstraßenmautgesetz.pdf
Prozentuale Änderung der Mautsätze ab 1.1.2023.pdf

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