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Der BGL SÜD ist eine Kooperation der BGL-Landesverbände
aus Baden, Württemberg und Bayern

Der BGL hat sich zur Lösungsfindung an das BMVI und weitere Institutionen auf Bundes- und EU-Ebene gewandt.

22.12.20

 BGL, Frankfurt am Main, 22.12.2020:

Aufgrund der zunehmend angespannten Lage in Großbritannien hat sich der BGL zur Lösungsfindung an das BMVI und weitere Institutionen auf Bundes- und EU-Ebene gewandt. 

Frankreich verwehrt seit dem 20.12.2020, 23 Uhr MEZ die Einreise aus Großbritannien vor dem Hintergrund der dort grassierenden neuen Variante des Coronavirus. In der Folge wurden der Hafen von Dover sowie das Eurotunnel-Terminal in Folkestone für alle aus GB ausreisenden Verkehre geschlossen. Tausende Lkw-Fahrer, unter ihnen auch viele Deutsche, sitzen seither in Großbritannien unter weitgehend desolaten Umständen fest - entweder auf der Autobahn oder auf von Großbritannien eigentlich für den Brexit vorbereiteten Parkplätzen. Statt sich auf dem Weg nach Hause zu befinden, campieren diese Menschen nun am Wegesrand, oft ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen oder Versorgungsmöglichkeiten. Zudem besteht völlige Unsicherheit darüber, wann sich an dieser Situation etwas ändern wird.

Der BGL unterstützt die Regeln und Beschränkungen durch die Corona-Pandemie und hat in diesem Zusammenhang immer wieder auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs und der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft hingewiesen. Deshalb setzt sich der BGL mit Nachdruck dafür ein, eine Möglichkeit zu schaffen, den Fahrern die Rückkehr nach Hause zu ermöglichen. Seit Beginn der Pandemie haben sie an vorderster Front mitgearbeitet, um die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung sicherzustellen. Jetzt sind genau diese Fahrer unter Bedingungen festgehalten, die unter humanitären Aspekten schlicht nicht tragbar sind.

Kursierende Gerüchte über Einreisemöglichkeiten nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests tragen nicht zur Beruhigung bei, da die Fahrer keinen Zugang zu Testmöglichkeiten haben. Sollten Tests doch ausnahmsweise möglich sein, liegen die Ergebnisse in der Regel nicht schnell genug vor, umbei der Einreise noch gültig zu sein, insbesondere, wenn diese Testergebnisse an allen Grenzen gefordert werden sollten. Die EU Green Lanes Guidelines sehen vor eben diesem Hintergrund vor, „international transport workers“ von allen derartigen Anforderungen freizustellen. Nach Ankunft der Fahrer in der EU sollten diese jedoch auf direktem Weg an den Unternehmenssitz zurückkehren und dort alle nötigen Maßnahmen zum Schutz vor möglichen Infektionen ergreifen.

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